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Therapiestätte in Chamby-sur-Montreux

Vorstellungsgespräch, Motivationsschreiben

Entscheidung über die Aufnahme

Zweites Gespräch

Bericht, Entzug, Finanzierung

 

Therapiestätte

Die Therapiestätte befindet sich auf einer Waldlichtung in Chamby-sur-Montreux mit Blick über den Genfersee und auf die Alpen. Hier werden junge Menschen für einen Therapieaufenthalt von ein bis drei Jahren aufgenommen. Sie kommen aus der ganzen Schweiz, ohne Einschränkung von Nationalität oder Religionszugehörigkeit, sprechen deutsch, französisch oder italienisch.

Vorstellungsgespräch, Motivationsschreiben

Nach einem ersten telefonischen Kontakt mit dem Sekretariat werden die betroffenen Personen zu einem gegenseitigen Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Zusammenarbeit mit einem Sozialarbeiter ist erwünscht, sowohl bezüglich der Betreuung des Jugendlichen im Laufe seines Aufenthalts, als auch administrative Fragen betreffend. Während dieses Gesprächs stellen der Jugendliche selbst, seine Eltern oder die gesetzlichen Vertreter und sein/e Sozialarbeiter/in ihre jeweiligen Erwartungen und Wünsche dar. Ein/e Mitarbeiter/in von La Clairière führt durch die Gebäude und erklärt, was hier gemacht wird. Nach diesem Gespräch erwarten wir ein Motivationsschreiben des Jugendlichen, falls er an einem Therapieaufenthalt interessiert ist.

Entscheidung über die Aufnahme

Die Entscheidung über die Aufnahme beruht auf einer Evaluation des Profils des Jugendlichen in Bezug auf die freien Plätze sowie auf den jeweiligen pädagogischen und therapeutischen Kontext, d. h. die Zusammensetzung der bereits vorhandenen Gruppe von Jugendlichen.

Zweites Gespräch

Kommt es zu einer positiven Vorentscheidung, wird der Jugendliche mit seinen Bezugspersonen zu einem zweiten Gespräch eingeladen, bei dem die konkrete Problematik sowie die Erwartungen und Anfragen noch genauer dargestellt werden. Dieser Austausch mit den beteiligten Personen setzt sich während des gesamten Aufenthalts in etwa dreimonatigen Abständen fort. Er ist uns wichtig, weil dadurch alle Teilnehmer die jeweiligen Entwicklungsschritte mitverfolgen können und die Fortschritte sowie die verbleibenden Schwierigkeiten wahrnehmen.

Bericht, Entzug, Finanzierung

Im Fall einer vorausgehenden psychiatrischen oder medikamentösen Behandlung verlangen wir einen Bericht des Psychiaters oder des Therapeuten, im Fall einer Suchtproblematik einen medizinisch bestätigten Entzug. Schliesslich muss die Finanzierung durch die Kostengutsprache einer Sozialstelle (SPJ, SPAS, Gemeinde, Jugendgericht etc.) oder einer anderen Finanzquelle garantiert sein.

 

 

 

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